Bitte befragen Sie zunächst Ihre Umgebung/Nachbarschaft, ob jemand das Tier kennt und Angaben zum Halter machen kann. Vielleicht ist es neu zugezogen und
deshalb noch unbekannt. Ist das Tier verletzt, krank, noch klein oder auch orientierungslos, sollte allerdings nicht gezögert werden und es nach Möglichkeit umgehend gesichert
werden! Dann und auch, wenn die Katze keinem Halter zugeordnet werden konnte, sollte nach einer Kennzeichnung wie einem Tattoo oder Microchip geschaut werden. Der Chip kann in der
Regel bei jedem Tierarzt ausgelesen werden. Sie können es aber auch über die örtlichen Tierschutzvereine oder auch örtliche "Vermisste Tiere" - Gruppen bei Facebook versuchen, wo oft Menschen mit
Chiplesegerät dabei sind und evtl. helfen können. Ist ein Chip vorhanden, sollten Online-Register wie z. B. Tasso (Tel. 06190/937300, 24h erreichbar) abgefragt werden. Es empfiehlt sich immer frühzeitig Bilder
zu machen. Sollte die Katze entwischen, hat man dennoch ein Bild um Vermisst-Meldungen nachzugehen. Auch kann man mit einem Foto relativ schnell einen Fund-Post bei Facebook oder einen Flyer
erstellen, den man in der Umgebung verteilt, um den möglichen Besitzer zu finden.
Führt das alles nicht zum Auffinden der Halters sollte spätestens jetzt gesichert und die Gemeinde informiert werden! Lässt sich das Tier nicht anfassen, so kontaktieren Sie die örtlichen Tierschutzvereine. Viele verleihen Lebensfallen für solche Zwecke gegen Pfand und stehen mit Rat und Tat zur Verfügung. Auch manche Tierärzte verleihen solche Fallen. Einfach nachfragen.
Grundsätzlich gilt: Der Finder muss UNVERZÜGLICH Meldung beim zuständigen Ordnungsamt (BGB §965) und idealerweise auch dem zuständigen Tierheim machen. Am besten schriftlich!
Eine tolle Vorlage hierfür bietet die Seite Politik für die Katz: https://politik-fuer-die-katz.de/wp-content/uploads/2023/12/2023-12-Fundtiermeldung.pdf
Geschieht dies nicht und man behält etwa das gefundene Tier, macht man sich der Fundunterschlagung schuldig! Auch für eine Kostenübernahme (z.B. für tierärztliche Erstversorgung) ist eine Fundmeldung unumgänglich. Ein Übergang des Besitzes auf den Finder ist erst 6 Monate nach entsprechender Fundmeldung möglich!
Wichtig: Der Finder ist zur Verwahrung verpflichtet (BGB §966), aber er ist berechtigt die Fundsache Tier an die zuständige Behörde abzugeben (BGB §967)!
Jede Gemeinde ist zur Verwahrung der in ihrem Gebiet gefundenen Tiere verpflichtet. Die meisten haben daher feste Verträge mit bestimmten Tierheimen oder Tierschutzvereinen. Oft darf aber nicht einfach im Tierheim abgegeben werden, sondern zuerst muss eine Fundmeldung erfolgen. Erkundigen Sie sich also beim zuständigen Ordnungsamt wie das in Ihrer Gemeinde geregelt ist. In Absprache ist es u.U. auch möglich, dass Sie sich weiterhin um das Tier kümmern, während nach potentiellen Besitzern oder auch einem entsprechenden Platz im Tierschutz gesucht wird. Aufgrund der überfüllten Tierschutzvereine, wird das kaum eine Gemeinde ablehnen, wenn Sie dazu gewillt sind. Auch hier ist die Gemeinde verpflichtet Kosten, wie z.B. die Erstversorgung zu übernehmen (immer nach vorheriger Absprache, außer im unmittelbaren Notfall).
Sie können und oder wollen das Fundtier nicht verwahren, dann sind sie berechtigt es an die zuständige Behörde zu übergeben. Auch wenn im BGB klar geregelt ist wer für die Verwahrung zuständig ist, kommt es immer wieder vor, dass Gemeinden ihrer Verantwortung nicht nachkommen wollen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Die Gemeinden SIND ZUSTÄNDIG für Fundkatzen und müssen sich folgerichtig auch um deren tierschutzgerechte Unterbringung kümmern, was natürlich nicht heißt, dass die Tiere im Ordnungsamt untergebrach werden können! Dennoch muss die Gemeinde sich schnellstmöglich um eine Unterbringung kümmern. Leider bekommen Finder immer wieder falsche Auskünfte und werde so verunsichert.
- Gefundene Katzen oder auch Hunde sind als Fundtiere anzusehen, ob zahm oder vermeintlich scheu! Herrenlos würde ein Tier nur durch die Aufgabe des Besitzes (Aussetzen), was aber per Gesetz verboten und somit unzulässig ist. Die Fundbehörde hat dem Fundverdacht stets Vorrang einzuräumen!! Siehe auch hier https://politik-fuer-die-katz.de/herrenlos-gibt-es-nicht/
- Wer ein verletztes Tier findet und es aufgrund der Dringlichkeit zum Tierarzt bringt, muss nicht für die Kosten aufkommen bzw. kann sich die Kosten von der zuständigen Gemeinde erstatten lassen. Der Tierarzt sollte auf der Rechnung die Unaufschiebbarkeit der Behandlung schriftlich festhalten! Die Höhe der nötigen Behandlung kann nicht gegen den "Wert" des Tieres "gegengerechnet" werden. Die Einschätzung des Tierarztes ist entscheidend! Kann das Tier behandelt werden, darf bspw. keine Euthanasie verlangt werden, um Kosten zu sparen!
- Wer ein Tier füttert, weil es halb verhungert ist oder anfüttert, um es zu sichern, und es erst danach meldet, muss nicht für die Kosten aufkommen und wird auch nicht automatisch zum Halter!
- Wer ein junges und/oder hilfloses Tier findet und es nicht sofort melden kann, weil es spät abends ist oder Wochenende, muss nicht für die Kosten aufkommen! Am besten sofort schriftlich das zuständige Ordnungsamt informieren. Dann ist man auf der sicheren Seite. Außerhalb deren Öffnungszeiten ist zudem die Polizei für Fundtiere der richtige Ansprechpartner.
Hier gibt es weitere nützliche Tipps
https://www.findefix.com/haustier-vermisst-gefunden/haustier-gefunden/